Flugtourismus heute – was hat sich geändert?

Die Corona-Epidemie verändert den Alltag der Menschen auf der ganzen Welt. Besonders betroffen sind Reisende und Personen, die in der Tourismusbranche tätig sind. Was passiert heute in der Flugtourismusbranche? Über diese und andere Ereignisse im Zusammenhang mit dem Flugtourismus – weiter.

Viele europäische Länder sind für Urlaubsreisen geöffnet

Der Sommer naht – und vor dem Hintergrund sinkender Coronavirus-Infektionsraten und steigender Impfzahlen scheint Urlaub im europäischen Ausland durchaus machbar.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Wirtschaftsverbände erneut die Aufhebung von Reiseverboten in Drittstaaten, um internationale Reisen deutlich zu erleichtern. Mehrere EU-Staaten folgten umgehend der Empfehlung des Europäischen Rates, der angesichts der Fortschritte bei Impfkampagnen und Teststrategien die Aufhebung der Einreiseverbote in Drittstaaten von Privatreisen forderte.

Insbesondere fordern Wirtschaftsverbände die Bundesregierung auf, die weltweite Quarantäneverpflichtung rasch durch eine Teststrategie zu ersetzen, die sowohl für geimpfte als auch für genesene Personen leicht zu kontrollieren ist.

Darüber hinaus ist es bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten erforderlich, digitale Lösungen für den Nachweis von Impfungen und Tests zu implementieren. Es bedarf einer informierten Orientierung von Zulassungsregeln und Testverpflichtungen am tatsächlichen Infektionsgeschehen. Dies bedeutet insbesondere, die generelle Kontrollpflicht vor Abflug nach Deutschland auf Fluggäste zu beschränken, die aus einem Risikogebiet anreisen.

Reisende, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, können sich derzeit mit einem negativen Corona-Test bei der Einreise von der Quarantänepflicht befreien. Jeder, der ein Gebiet mit hoher Inzidenz betritt, muss für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden, dies kann aber auf 5 Tage gesenkt werden, wenn der Test negativ ist. Wird im Reiseland eine gefährliche Variante des Virus festgestellt, kann die Quarantäne nicht verkürzt werden.

In anderen europäischen Ländern gelten weiterhin Einschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren oder dauerhafte Restaurantschließungen. Für Geimpfte, Getestete und Genesene gelten teilweise keine Testpflichten und Quarantäneregeln.

Fast jeder Vierte für Ablehnen von Kurzstreckenflügen

Aber die Pandemie ist nicht das einzige, das den Flugtourismus beeinträchtigt. Die meisten Menschen in Deutschland möchten Kurzstreckenflüge streichen oder zumindest verteuern, um ihren Beitrag zum Erhalt der günstigen klimatischen Bedingungen auf unserem Planeten zu leisten. Fast jeder vierte Bundesbürger hat in einer Online-Umfrage des Instituts für Meinungsforschung im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur eine Abschaffung gefordert.

Etwa jeder dritte Bürger möchte Kurzstreckenflüge beispielsweise durch Steuern verteuern, um sie weniger attraktiv zu machen. Ein weiteres Viertel der Befragten war gegen Änderungen bei Kurzstreckenflügen – der Rest lehnte alle drei Optionen ab.

Außerdem äußerte sich jeder Zweite zum Tempolimit von 130 Stundenkilometern oder weniger auf der Autobahn: 43 Prozent der Befragten befürworteten ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf der Autobahn, sieben Prozent für ein Tempolimit das wird noch geringer. 17 Prozent würden eine Grenze von mehr als 130 Stundenkilometern befürworten. Etwa jeder Vierte (27 Prozent) lehnt das generelle Tempolimit ab.

Belavia setzt Flüge nach Deutschland aus

Ein weiteres Ereignis beeinflusst heute aktiv den Flugtourismus in Deutschland und der Welt. Die staatliche Fluggesellschaft Belavia aus Weißrussland hat wegen des Konflikts um die Notlandung eines Passagierflugzeugs in Minsk alle Flüge nach Deutschland eingestellt. Ab sofort werden Frankfurt, Berlin, Hannover und München nicht mehr von Belavia angeflogen. Auch 6 weitere EU-Staaten sind betroffen: Italien, Österreich, Niederlande, Spanien, Belgien und Polen. Die Flüge werden bis Ende Oktober ausgesetzt. Passagiere können bereits gekaufte Tickets zurückgeben oder umtauschen.

Grund dafür ist die Entscheidung der EU, Starts und Landungen belarussischer Fluggesellschaften sowie Überflüge nicht mehr zuzulassen. Mehrere europäische Länder haben seit Anfang der Woche bereits Verbote eingeführt. Auch die Schweiz stellte Flugverkehr mit Weißrussland ein. Es bestehen jedoch Verbindungen aus Minsk mit Russland, anderen ehemaligen Sowjetrepubliken sowie der Türkei.

Die Flugverbote sind eine Reaktion auf die kürzliche Notlandung eines Ryanair-Flugzeugs in Minsk, das von einem MiG-29-Kampfflugzeug auf den Boden gebracht wurde. Weißrussland zwang das Flugzeug zur Landung, um Gegner von Alexander Lukaschenko festzunehmen. An Bord war ein Blogger und politische Aktivist mit seiner Begleiterin. Beide wurden festgenommen.

Das Menschenrechtszentrum “Wesna” in Minsk erklärte den 26-jährigen zum politischen Gefangenen. Auf dem Nachrichtensender Telegram veröffentlichte er gegen Lukaschenko gerichtete Informationen, darunter persönliche Informationen über uniformierte Geheim- und Sicherheitsbeamte, die Andersdenkende gewaltsam angreifen. Lukaschenko bezeichnet seinen Gegner als Terroristen.

Stand 29. Mai 2021 wurden in Weißrussland 450 Personen als politische Gefangene anerkannt. Blogger, Geschäftsleute, Aktivisten des Hauptquartiers der Präsidentschaftskandidaten, Demonstranten sind in Haftanstalten, weg von ihren Verwandten und Freunden, weil sie keine Angst hatten, ihre Rechte auszuüben, nämlich das Recht, an friedlichen Versammlungen teilzunehmen, ihre Meinung zu äußern und am politischen Leben des Landes mitwirken.

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